Die Wassergattungen
Klare Unterschiede bei den Wassergattungen
Mineralwasser, Tafelwasser, Leitungswasser
Die Unterschiede in der Entstehung bzw. Herstellung der Wässer und in ihren Eigenschaften sind groß.
Hier ein Überblick:
Natürliches Mineralwasser
Natürliches Mineralwasser ist ein Naturprodukt.
Es stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Quellen und muss direkt am
Quellort abgefüllt werden. Seine ursprüngliche Qualität muss erhalten bleiben. Das heißt, dass
Mineralwasser nicht aufbereitet oder behandelt werden darf. Außer Kohlensäure darf einem
Mineralwasser nichts hinzugefügt werden.
Zudem ist es das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren
umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen.
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser
ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge und kontinuierliche Kontrollen
durch Behörden, unabhängige Institute und die Brunnenbetriebe garantieren Verbrauchern,
Gastronomen und Hoteliers die konstant hohe natürliche Qualität von Mineralwasser
Von der Quelle bis auf den Tisch.
Quellwasser
Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden.
Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasser- Verordnung, wird jedoch nicht amtlich anerkannt.
In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen.
An Quellwasser werden nicht dieselben hohen Reinheitsanforderungen gestellt wie an Mineralwasser.
Mit dem Mineralwasser gemein hat es jedoch, dass nur wenige schonende Behandlungsverfahren
angewendet werden dürfen.
Heilwasser
Auch Heilwasser entspringt unterirdischen und vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen.
Aufgrund seines Mineralstoffgehalts besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende
Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Studien belegt ist.
Heilwasser ist eines der ältesten Naturheilmittel. Es muss als Arzneimittel amtlich zugelassen werden.
Für Heilwässer gelten damit von allen Wasserarten die höchsten gesetzlichen Hürden.
Trinkwasser
Trinkwasser – oder Leitungswasser – besteht in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser
und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser, also aus Flüssen, Seen oder Talsperren.
Da Trinkwasser in den meisten Fällen aufbereitet werden muss, handelt es sich nicht um ein Naturprodukt.
Für die Reinigung und Desinfektion sind zahlreiche Behandlungsverfahren und chemische
Hilfsstoffe zugelassen.
Die Qualität von Trinkwasser regelt die Trinkwasserverordnung.
Die Trinkwasserversorger sind bis zur Wasseruhr, das heißt bis zum Hausanschluss, verantwortlich
für die Qualität des Wassers. Die Verantwortung für Rohrleitungen und Wasserhahn trägt der
Hauseigentümer.
Tafelwasser
Tafelwasser wird industriell hergestellt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten sein:
Erlaubt sind Mineralwasser, Trinkwasser, Natursole und Meerwasser. Neben Kohlensäure dürfen
auch Mineralstoffe hinzugefügt werden. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen
Vorschriften, es müssen jedoch die Anforderungen für Trinkwasser eingehalten werden.