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Die Wassergattungen

Klare Unterschiede bei den Wassergattungen

 

Mineralwasser, Tafelwasser, Leitungswasser

Die Unterschiede in der Entstehung bzw. Herstellung der Wässer und in ihren Eigenschaften sind groß.

Hier ein Überblick:

 

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser ist ein Naturprodukt.

Es stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Quellen und muss direkt am

Quellort abgefüllt werden. Seine ursprüngliche Qualität muss erhalten bleiben. Das heißt, dass

Mineralwasser nicht aufbereitet oder behandelt werden darf. Außer Kohlensäure darf einem

Mineralwasser nichts hinzugefügt werden.

Zudem ist es das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren

umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen.

Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser

ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge und kontinuierliche Kontrollen

durch Behörden, unabhängige Institute und die Brunnenbetriebe garantieren Verbrauchern,

Gastronomen und Hoteliers die konstant hohe natürliche Qualität von Mineralwasser

Von der Quelle bis auf den Tisch.

 

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden.

Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasser- Verordnung, wird jedoch nicht amtlich anerkannt.

In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen an Trinkwasser entsprechen.

An Quellwasser werden nicht dieselben hohen Reinheitsanforderungen gestellt wie an Mineralwasser.

Mit dem Mineralwasser gemein hat es jedoch, dass nur wenige schonende Behandlungsverfahren

angewendet werden dürfen.

 

Heilwasser

Auch Heilwasser entspringt unterirdischen und vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen.

Aufgrund seines Mineralstoffgehalts besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende

Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Studien belegt ist.

Heilwasser ist eines der ältesten Naturheilmittel. Es muss als Arzneimittel amtlich zugelassen werden.

Für Heilwässer gelten damit von allen Wasserarten die höchsten gesetzlichen Hürden.

 

Trinkwasser

Trinkwasser – oder Leitungswasser – besteht in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser

und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser, also aus Flüssen, Seen oder Talsperren.

Da Trinkwasser in den meisten Fällen aufbereitet werden muss, handelt es sich nicht um ein Naturprodukt.

Für die Reinigung und Desinfektion sind zahlreiche Behandlungsverfahren und chemische

Hilfsstoffe zugelassen.

Die Qualität von Trinkwasser regelt die Trinkwasserverordnung.

Die Trinkwasserversorger sind bis zur Wasseruhr, das heißt bis zum Hausanschluss, verantwortlich

für die Qualität des Wassers. Die Verantwortung für Rohrleitungen und Wasserhahn trägt der

Hauseigentümer.

 

Tafelwasser

Tafelwasser wird industriell hergestellt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten sein:

Erlaubt sind Mineralwasser, Trinkwasser, Natursole und Meerwasser. Neben Kohlensäure dürfen

auch Mineralstoffe hinzugefügt werden. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen

Vorschriften, es müssen jedoch die Anforderungen für Trinkwasser eingehalten werden.

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